Arbeitskleidung in Krankenhäusern und Kliniken – moderne Anforderungen an Medizin- und Hygienetextilen

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Wer sich dafür entscheidet, eine Arbeitsstelle in einem Gesundheitsberuf anzutreten, muss dies zu einem großen Teil auch aus Überzeugung tun. Kaum einer denkt dabei daran, dass im Job Berufskleidung vorgeschrieben ist.

Tatsächlich unterliegt Berufsbekleidung für Ärzte und Pflegedienst ganz speziellen Anforderungen, wobei in den OP-Bereichen die strengsten Vorschriften gelten – nicht zuletzt auch aufgrund der Hygiene-Bestimmungen. Altbacken oder gar wie eine Uniform muss jedoch die Arbeitskleidung von heute längst nicht mehr aussehen, denn mittlerweile gibt es auch moderne Klinikbekleidung vom Arztkittel bis zum Kasack.

Branchenbericht „Gesundheitsberufe“: So viele üben einen Gesundheitsberuf aus

Laut dem Branchenbericht der Wirtschaftskammer Österreich gibt es 9.770 Arbeitnehmer in 1.886 Unternehmen. In der Gruppe der unselbstständig Beschäftigten entfällt der Mammut-Anteil auf 5.270 Angestellte, gefolgt von 3.616 Arbeitern und 885 Lehrlingen. Auffallend ist im Zahlenvergleich der letzten Jahre: Die Anzahl der Angestellten ist im Steigen begriffen, die Anzahl der Arbeiter auch. Nur die Zahl der Lehrlinge, die zeigt sich im Sinkflug.

Mit Blick auf alle Beschäftigten ist die Unternehmensgröße annähernd gleich mit einem kleinen Vorsprung für den Spitzenreiter: 38,5 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten. 28 Prozent arbeiten in Betrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten und 33,5 Prozent arbeiten in Betrieben, in denen es mehr als 50 Beschäftigte gibt.

Diese Bestimmungen gelten zur Arbeitskleidung

Rechtsverbindlich ist der doch recht wage formulierte Paragraf 71 im ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz), der sich um die Arbeitskleidung dreht und so lautet:

„(1) Die Arbeitskleidung muss den Erfordernissen der Tätigkeit entsprechen und so beschaffen sein, dass durch die Kleidung keine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit bewirkt wird.

(2) Wenn die Art der Tätigkeit zum Schutz der Arbeitnehmer eine bestimmte Arbeitskleidung erfordert oder wenn die Arbeitskleidung durch gesundheitsgefährdende oder ekelerregende Arbeitsstoffe verunreinigt wird, sind die Arbeitgeber verpflichtet, auf ihre Kosten den Arbeitnehmern geeignete Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen und für eine ausreichende Reinigung dieser Arbeitskleidung zu sorgen.“

Grundsätzlich muss die Pflicht zum Tragen der Arbeitsbekleidung vertraglich niedergeschrieben werden. Unterschreibt der Arbeitnehmer den Vertrag, willigt er damit zeitgleich ein, sich zum Tragen der Arbeitsbekleidung zu verpflichten.

So modern kann Arbeitskleidung heute sein

Während die Arbeitskleidung in Restaurants noch als vergleichsweise schick einzustufen ist und meist der inhaltlichen Ausrichtung des gastronomischen Betriebs angepasst ist, galt die Arbeitsbekleidung im Krankenhaus lange Zeit als bieder und steril. Das hat sich mit der zunehmenden Ausrichtung von Gesundheitsberufen auf die Patienten (bzw. häufig auch auf die Kunden als zahlende Gäste) deutlich gewandelt. Moderne Klinikbekleidung wie Arztkittel und Kasacks muss nicht mal mehr immer Reinweiß sein, sondern darf sogar mal mehr und mal weniger Farbe ins Spiel bringen.

Neben die Klassiker aus rein weißem Stoff reihen sich mittlerweile deutlich peppigere Varianten, die mit farbigen Abnähern versehen sein können oder aber auch durch eine farbige Knopfreihe die Strenge des reinweißen Arztkittels oder Kasacks aufbrechen. In Rehabilitationseinrichtungen, aber auch im Wellnessbereich darf es tendenziell mehr Farbe sein. Kasacks und Arztkittel werden entweder direkt farbig gewählt oder es spitzelt unter dem offenen getragenen Kasack ein farbiges Highlight hindurch.

Wie die Farbwahl bedingt wird, ist häufig vom medizinischen Bereich, aber auch von der Größe des Betriebs abhängig. In größeren Betrieben wird häufig auf dezentere Farbtupfer gesetzt, die beispielsweise optisch aufzeigen sollen, welcher (Fach-)Abteilung eine Schwester angehört. Doch auch fernab von Krankenhäusern in Privatpraxen wird das streng weiße Outfit immer rarer. Dafür wird tendenziell häufiger auf einen farbigen Einheitslook gesetzt – in Form von farbigen Poloshirts zu klassisch weißen Hosen. Besonders praktisch sind die Kasacks und Arztkittel, die direkt den Namen des Pflegers, der Schwester oder des Arztes aufgestickt haben. Das erspart das Anbringen eines extra Namensschilds und sorgt trotzdem für ein annäherndes Wohlfühlambiente, was kranken Menschen die Furcht vor dem Arztbesuch nehmen kann.

So vielseitig kann Arbeitsbekleidung sein

Wer bei Arbeitskleidung im Gesundheitsbereich lediglich an einen weißen Kittel denkt, der vergisst viele Details, die die Vielseitigkeit der Arbeitsbekleidung heute ausmachen.

  • Klassische Arbeitsbekleidung kann aus einem Kasack mit Hose oder einem Kleid/Kittel bestehen. Häufig wird vorgegeben, dass die Privatkleidung komplett verdeckt sein muss.
  • Dort, wo nur geringe Hygieneanforderungen auferlegt werden – wie beispielsweise in psychiatrischen Einrichtungen – darf häufig auch private Arbeitskleidung getragen werden.
  • Ebenfalls zur Arbeitskleidung zählt bestimmte Bereichsbekleidung wie etwa Spezialbekleidung für den OP-Bereich.
  • Kopf-, Augen- und Mundschutz sind nur in seltenen Fällen vorgeschrieben. Meist sind sie Bestandteile der Arbeitsbekleidung in Krankenhäusern und Kliniken, wenn das Personal mit chemischen Gefahrstoffen oder gar infektiösem Material in Berührung kommen könnte.
  • Handschuhe zählen eher in den Bereich der Hygieneartikel und weniger zur klassischen Arbeitsbekleidung. Das Material muss mit Blick auf die anstehende Tätigkeit ausgewählt werden. Meist werden Handschuhe dann direkt nach dem Einsatz entsorgt.
  • Zu den Schutzschuhen zählen meist bestimmte Bereichsschuhe, die beispielsweise ausnahmslos im OP oder auf der Intensivstation getragen werden dürfen.

Grundsätzlich gilt es eine Abstufung je nach Gesundheitsbereich. Während in Krankenhäusern und Kliniken strenge Hygienevorschriften gelten müssen, können diese im Reha-Bereich auf bestimmte Funktionsbereiche reduziert werden. In der Psychiatrie sowie in Pflegeeinrichtungen ist Schutzbekleidung meist nicht funktionell notwendig, unterstreicht aber die Zugehörigkeit der Angestellten zum Pflegeteam.

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Quellen:

¹ ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Österreich
² WKO Gesundheitsberufe Branchendaten April 2017

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