Der Einsatz der Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) schreitet laut Betreiber zügig voran. Anfang Dezember 2015 ging die Elektronische Gesundheitsakte in den ersten Spitälern in Echtbetrieb. In Österreichs größtem Spital, dem Wiener AKH, startet der Testbetrieb am 18. Mai. Mitte Juli 2016 geht das Landeskrankenhaus Villach mit ELGA in Betrieb, weitere Kärntner Spitäler folgen schrittweise. Mit ELGA können alle Befunde und Daten des Patienten per Mausklick abgerufen werden und sollen so den versorgungsablauf beschleunigen und optimieren. Nach wie vor warnen Ärztevertreter aber vor einer möglichen Datenflut.
Die elektronische Gesundheitsakte ELGA, ein gemeinsames Projekt von Bund, Ländern und Sozialversicherung, ist im Dezember vergangenen Jahres erfolgreich in der Steiermark und in Wien gestartet. In den kommenden Monaten werden weitere Spitäler in Österreich beginnen mit ELGA zu arbeiten. Zudem startet die ELGA-Funktion „e-Medikation“ im Bezirk Deutschlandsberg in der Steiermark. „Mit dem voranschreitenden flächendeckenden Ausbau von ELGA wird auch der Nutzen der elektronischen Gesundheitsakte für die Patientin bzw. den Patienten mehr und mehr spürbar, vor allem dann, wenn die Hausärzte und -ärztinnen und die Apotheken beteiligt sind“, so Susanne Herbek, Geschäftsführerin der ELGA GmbH.
Anbindung weiterer Spitäler und Start der e-Medikation
Die ELGA-Funktion „e-Medikation“ startet am 25. Mai 2016 im Bezirk Deutschlandsberg in der Steiermark mit dem Probebetrieb. Ebenfalls noch im Mai wird das AKH Wien mit ELGA in Betrieb gehen. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) startet mit Ende Juni 2016 die schrittweise Anbindung der Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren. Mitte Juli 2016 geht das Landeskrankenhaus Villach mit ELGA in Betrieb, weitere Kärntner Spitäler folgen schrittweise.
Die ELGA-Ombudsstelle wird zeitgleich mit dem Start in Kärnten an ihrem dortigen Standort den Betrieb aufnehmen und die ELGA-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen. Die Patientinnen und Patienten der AUVA werden von den bereits bestehenden Standorten der ELGA-Ombudsstelle mitbetreut.
Patientenz haben über das ELGA Portal Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten
Über das österreichische Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at gelangen die Bürgerinnen und Bürger mittels Handysignatur oder Bürgerinnen- bzw. Bürgerkarte zu ihrer persönlichen ELGA. Dort können sie jetzt schon – sofern sie in einem bereits teilnehmenden Krankenhaus in Behandlung waren – ihre eigenen Gesundheitsdaten wie Entlassungsbriefe, Röntgen- oder Laborbefunde einsehen und verwalten. Zudem bestimmen sie selbst, wer wann auf welche ihrer ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen darf.
Mit Start der e-Medikation ist dann auch diese ELGA-Funktion für die Patientinnen und Patienten aktiv: Bürgerinnen und Bürger können nachvollziehen, welche Ärztin bzw. welcher Arzt ihnen wann welches Medikament verschrieben hat bzw. wann und in welcher Apotheke es abgeholt wurde. Vor allem für chronisch Erkrankte bringt ELGA Erleichterung und Unterstützung, weil ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte auf ihre Befunde oder ihre Medikamentenliste direkt zugreifen können.
Auch die bereits an ELGA teilnehmenden Krankenhäuser werden die e-Medikationsdaten ihrer Patientinnen und Patienten abrufen können – eine wertvolle Unterstützung bei Diagnostik und Therapie. Seit der Inbetriebnahme von ELGA sind von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) und dem Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) rund 900.000 e-Befunde für ELGA zur Verfügung gestellt worden. „Technisch läuft der Betrieb problemlos. Alle Systeme sind nach wie vor auf grün“, so abschließend der technische Geschäftsführer der ELGA GmbH, Hubert Eisl.
Was eigentlich eine Arbeitserleichterung für die Ärzte darstellen soll, sieht die Ärztekammer aber – wie schon seit Jahren – eher skeptisch. Dies hängt unter anderem mit Sicherheitsbedenken zusammen. Diese teilt auch die Datenschutzorganisation ARGE DATEN, die Keine Experimente mit sensiblen Gesundheitsdaten möchte.
Jeder Bürger hat den gesetzlichen Anspruch, dass seine Gesundheitsdaten nicht im Rahmen des ELGA-Experiments verwendet werden dürfen. Er muss dazu einen „Widerspruch“ abgeben. Nachteile in der Gesundheitsversorgung dürfen daraus nicht entstehen.
OptOut-Formular der ARGE DATEN
Das OptOut-Formular kann ausgedruckt und per Post direkt an den Hauptverband der Sozialversicherungen geschickt werden (Widerspruchsstelle gemäß § 3 Abs. 1 ELGA-VO):
Generaldirektion des
Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
Postfach 600 (Kundmanngasse 21-27)
1031 Wien
oder an das Postfach der Widerspruchsstelle (ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien).
Das ausgefüllte Formular kann auch eingescannt, mit fortgeschrittener Signatur versehen geschickt werden: posteingang.allgemein@hvb.sozvers.at bzw. post@elga-widerspruchstelle.at
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Quelle:
¹ www.elga.gv.at
² www.gesundheit.gv.at
³ OptOut-Formular ELGA
Linktipps:
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