Paukenschlag: WGKK ermöglicht erstmals Anstellung von Ärzten

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Seit der Einigung zwischen Ärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungsträger, ist es seit Oktober 2019 möglich, dass Ärzte andere Mediziner bei sich in der Ordination anstellen. Nun erfolgte die Meldung der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) – immerhin eine der größten Kassen des Landes, dass sowohl Einzelordinationen als auch Gruppenpraxen ab 2020 Ärzte zur besseren Versorgung anstellen können. Damit wird die medizinische Versorgung durch Kassenärzte in Wien völlig neu aufgestellt.

Der Vorstand der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) hat vor Kurzem grünes Licht für die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in Vertragsordinationen gegeben. Basis dafür ist der österreichweite Gesamtvertrag, der im Herbst zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger beschlossen und nun auf regionaler Ebene ergänzt worden ist.

Sowohl Einzelordinationen als auch Gruppenpraxen

WGKK-Obmann Alois Bachmeier zeigt sich zufrieden: „Die Regelung gilt für Einzelordinationen genauso wie für Gruppenpraxen. Ziel ist es, durch die Anstellung von Ärzten einen möglichst lückenlosen Betrieb zu gewährleisten, der den Patienten zugute kommt.“

Nachsatz: „Diese neuen Chancen der flexiblen Zusammenarbeit sollten auch die Gründung von Primärversorgungseinrichtungen in Zukunft deutlich erleichtern.“

Konkret ermöglicht die Vereinbarung, die mit Anfang 2020 in Kraft tritt, dass Mediziner sowohl zur Entlastung bei hohem Patientenaufkommen eingestellt werden können, als auch, um den Ordinationsbetrieb nachhaltig zu vergrößern. Kommt es zu einer echten Aufstockung, so sind damit entsprechend längere Öffnungszeiten vorgesehen – bei Einzelordinationen zumindest 25, bei einer 2er Gruppenpraxis mindestens 35 Wochenstunden.

Durch eine Anstellung sollten sich einerseits bessere Möglichkeiten zur Weiterbildung ergeben, aber auch mehr Flexbilität im Ordinationsbetrieb. Für Patienten bedeutet dies erweiterte Ordinationsöffnungszeiten und geringere Wartezeiten, so jedenfalls der Plan.

In Ordinationen können maximal zwei Kollegen im Ausmaß von insgesamt 40 Wochenstunden angestellt werden. In Gruppenpraxen dürfen höchstens vier Kollegen pro Arzt im Ausmaß von 80 Wochenstunden beschäftigt werden.

Es darf zu keiner Veränderung bei Organisationsdichte und Organisationsstruktur der Ordinationen und Gruppenpraxen kommen. Durch die Beschränkung auf ein bis zwei Vollzeitäquivalente wird eine Abgrenzung zur Rechtsform von Krankenanstalten sichergestellt. Der Kassenarzt, der einen Kollegen oder eine Kollegin anstellt, muss auch weiterhin maßgeblich in der Praxis tätig sein.

Regelung für alle Fachgruppen

Grundsätzlich gilt die neue Regelung für alle Fachgruppen, mit speziellen Bestimmungen für die Bereiche Labor und Radiologie. Eine geplante Anstellung ist mit der WGKK sowie der Ärztekammer abzustimmen.

Bachmeier abschließend: „Es gibt bereits etliche Anfragen aus den unterschiedlichsten Fächern. Wir werden uns um eine rasche Umsetzung bemühen.“

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Quelle:

¹ Wiener Gebietskrankenkasse

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