Physio Austria gewinnt Rechtsstreit gegen „AtlasPROfilax“

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    Durch die spezielle Massagetechnik ihres Begründers René C. Schümperli soll bei Atlasprofilax®-Behandlungen die Nackenmuskulatur eine angeblich bestehende Fehlrotation des ersten Halswirbels ohne Einrenken oder sonstige Manipulationen, mit einer einzigen Anwendung vollkommen gefahrlos und dauerhaft korrigiert werden können. Vertreter der sogenannten AtlasPROfilax-Methode gehen bei allen Menschen von einer Fehlstellung des Atlas aus – jenem Bereich, wo der Kopf auf der Wirbelsäule aufsitzt. Sie erwecken auch den Anschein als wäre die Methode prophylaktisch – ein Umstand, den der Bundesverband der Physiotherapeuten in Österreich aber massiv kritisiert! Ihrer Ansicht nach erfordern entsprechende Anwendungen eine physiotherapeutische Ausbildung beziehungsweise eine ärztliche Anweisung, deshalb haben Sie geklagt und nun auch den angestrengten Prozess gewonnen.

Prozess gegen „Atlasprof“ gewonnen

In einem von Physio Austria, dem Bundesverband der Physiotherapeuten Österreichs angestrengten Prozess gegen „Atlasprof“ hat das Landesgericht Eisenstadt eine Entscheidung getroffen und Physio Austria Recht gegeben. Schon seit Langem warnt Physio Austria vor Therapieangeboten nach der so genannten „Atlasprofilax-Methode“, die immer wieder von gewerblichen, nicht medizinisch befähigten Kräften zur Korrektur des vermeintlich verschobenen oder ausgerenkten ersten Halswirbels (Atlas) angeboten werden.

Über die „Atlasprof“ Methode

Die nicht medizinische Atlasprofilax-Methode wurde von Rene Claudius Stümperli ‚erfunden‘ und wird an einer eigenen Akademie in der Schweiz gelehrt. Sie geht davon aus, dass der oberste Halswirbel, der Atlas, bei fast allen Menschen fehlrotiert sei.

Durch die Fehlrotation können das Rückenmark, verschiedene Hirnnerven und andere Nervenbahnen einem Dauerdruck ausgesetzt sein; ein fehlrotierter Atlas könne zu Einengung, Durchblutungsstörungen und zu einem reduzierten oder verfälschten Informationsfluss zwischen Kopf und Körper führen. Das gesunde Gleichgewicht werde so gestört und Probleme an der gesamten Wirbelsäule wären die Folge.

Die Methode nach René-Claudius Schümperli besteht darin, durch eine Massage der kurzen Nackenmuskulatur die bestehenden Verspannungen zu lösen und dem Atlas dadurch zu ermöglichen, sich optimal zu positionieren. Die Anwendung müsse nur einmal durchgeführt werden und garantiere, dass der Atlas in seiner korrekten Lage bleibe. In dieser Dauerhaftigkeit bestehe die Chance zur Aktivierung von Selbstheilungskräften des Körpers. Weil sich dank der Atlasprofilax-Methode der menschliche Organismus selbst heilen könne, sei sie vor allem eine elementare Präventiv-Massnahme.

Wiederholt aufmerksam auf das umstrittene Angebot wurde Physio Austria durch mehrfache Meldung von Physiotherapeuten, welche die Rechtmäßigkeit des Angebotes hinterfragten und insbesondere auch eine potentielle Gefahr für Patienten befürchteten.

Behandlung bleibt Physiotherapeuten vorbehalten

Das Landesgericht Eisenstadt hat sich nun im Rahmen eines Prozesses der Meinung von Physio Austria angeschlossen: Derartige Behandlungen erfordern ganz klar eine physiotherapeutische Ausbildung und die Befugnis zur Berufsausübung laut MTD-Gesetz oder als Ärztin/Arzt.

Physio Austria vertritt den Standpunkt, dass derartige Therapieangebote durch dazu rechtlich nicht befugte Personen für PatientInnen ein erhebliches Gesundheitsrisiko bedeuten können. Es handelt sich dabei nicht um eine – wie die Bezeichnung vermuten lässt – Vorsorge-Methode (Prophylaxe) sondern um eine Krankenbehandlung ohne vorherige Röntgenuntersuchung, Sicherheitstests und Hinterfragen eventueller Kontraindikationen für die Behandelten die auch eine Gesundheitsgefährdung nach sich ziehen könnte. Eine solche Behandlung ist daher nach ärztlicher Anordnung nur Physiotherapeuten vorbehalten.

Erster Rechtsstreit bereits 2010 gewonnen

Bereits 2010 hat Physio Austria dazu einen Rechtsstreit gegen eine Wiener Unternehmerin, die ebenfalls die „Atlasprofilax-Methode“ angeboten hatte, am Handelsgericht Wien gewonnen. Doch immer wieder erreichen Physio Austria Hinweise solcher Vergehen durch besorgte und engagierte Mitglieder, denen die Leistungssicherung des Angebots für Patienten ein Anliegen ist. Physio Austria geht diesen Meldungen nach und setzt sich für die Rechte von Patienten und Physiotherapeuten ein. Den betroffenen Personenkreis über das Urteil zu informieren ist wesentlich, weswegen die Veröffentlichung in diversen Medien auch Teil des Klagsbegehrens war.