Jobsuchende junge Menschen können bis zu 24 Monate im Anschluss an den 18. Geburtstag oder an eine Schul- oder Berufsausbildung mitversichert werden.
Tausende Wiener Schülerinnen und Schüler schließen dieser Tage ihre Schulausbildung mit der Matura ab. Viele werden nach der bestandenen Prüfung nicht sofort arbeiten, sondern zum Bundesheer bzw. zum Zivildienst gehen oder ein Universitäts- oder Fachhochschulstudium beginnen. Egal welcher Weg eingeschlagen wird,ind jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass der Schutz durch die Krankenversicherung bis zum Start des neuen Lebensabschnitts lückenlos weiterbesteht. Die Wiener Gebietskrankenkasse informiert:
Voraussetzungen Mitversicherung
Prinzipiell sind Kinder bis zum 18. Geburtstag bei ihren Eltern mitversichert. Sofern das Kind bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) gemeldet ist und ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wird die Mitversicherung automatisch verlängert.
Krankenversicherungsschutz während der Jobsuche und beim Ferialjob
Möchte ein Jugendlicher nach der Matura in das Berufsleben einsteigen und findet nicht sofort einen Job, hat dies keine negativen Auswirkungen. In diesem Fall können sich die Arbeitssuchenden bis zu 24 Monate kostenlos bei den Eltern mitversichern. Das gleiche gilt für die Zeit nach Abschluss einer Schul- und Berufsausbildung. Den entsprechenden Antrag für die Mitversicherung gibt es in jeder WGKK-Außenstelle, er kann aber auch von der Österreichische Sozialversicherung heruntergeladen werden.
Voraussetzung für die Mitversicherung von Kindern nach dem 18. Geburtstag ist, dass der/die Betroffene nicht mehr als 415,72 Euro pro Monat verdient (Geringfügigkeitsgrenze 2016). Wird der Wert überschritten, wird man automatisch vom Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse angemeldet und ist somit eigenständig versichert.
Das ist auch der Fall, wenn Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten im Sommer ihr eigenes Geld verdienen. Beenden junge Menschen ihren versicherungspflichtigen Sommerjob oder arbeiten geringfügig weiter, sind sie wieder automatisch bei den Eltern mitversichert – sofern die oben beschriebenen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Studierende können bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mitversichert werden
Wer nach der Schule ein Studium beginnt, kann sich bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kostenlos bei den Eltern mitversichern. Voraussetzung hierfür ist der Bezug der Familienbeihilfe. Wenn keine Familienbeihilfe bezogen wird, kann die Mitversicherung durch Vorlage der Fortsetzungsbestätigung als ordentlicher Studierender verlängert werden.
Nach dem ersten Studienjahr wird zusätzlich eine Bestätigung des Studienerfolges benötigt. Im zweiten Studienabschnitt muss für eine weitere Mitversicherung ein Nachweis über den positiven Abschluss der ersten Diplomprüfung bzw. des ersten Rigorosums erbracht werden.
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