Die Korrektur einer Fehlsichtigkeit und somit ein Leben ohne Sehhilfe ist für viele Menschen mit mehr Lebensqualität verbunden.
Allerdings sind die Kosten einer Augenlaser-Operation nicht zu unterschätzen. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und welche Beträge steuerlich absetzbar sind, erklären wir in diesem Beitrag.
Was kostet eine Augenlaser-Operation in Österreich?
Der Preis für eine Augenlaser-Operation beinhaltet sämtliche Kosten, die für die Korrektur der Fehlsichtigkeit anfallen – angefangen bei der Voruntersuchung über Augentropfen und Medikamente für die Nachversorgung bis hin zu nachträglichen Korrekturen.
Die tatsächlichen Kosten richten sich nach der Operationsmethode. Der bekannteste Eingriff zur Veränderung der Oberflächenstruktur der Hornhaut ist die LASEK-Methode. Hierbei wird der sogenannte Excimerlaser zur Korrektur von Refraktionsfehlern des Auges eingesetzt, um die Hornhaut dahingehend zu korrigieren, dass der Patient ein klareres und schärferes Sehvermögen erhält. Die Operation kostet pro Auge 500 Euro.
Ähnlich wie in der plastischen Chirurgie, die dank regenerativer Technologien heute neue Wege bei der Behandlung von Verbrennungs- und Unfallopfern geht, gibt es aber auch in der Laserchirurgie inzwischen modernere Behandlungsmethoden. Innovative Verfahren wie „Magic Pocket“ gegen Altersweitsichtigkeit oder „Relex Smile 3D“ zur Beseitigung von Brechungsfehlern der Augen sind allerdings deutlich teurer. Die Kosten liegen hier im vierstelligen Bereich
Kann man Augenlaser-Behandlungen steuerlich absetzen?
Für viele Menschen sind die kostenintensiven Augenlaser-Behandlungen dennoch interessant, da es verschiedene Einsparmöglichkeiten gibt. So können Patienten in Österreich das Augenlasern steuerlich absetzen, zumindest teilweise.
Ähnlich wie Brillenträgern steht auch Patienten, die eine Augenlaser-Operation in Anspruch nehmen möchten, unter bestimmten Voraussetzungen ein Steuernachlass zu. Die Augenlaser-Behandlung gilt als außergewöhnliche Belastung. Die Kriterien dafür legt in Österreich der § 34 EStG 1988 fest.
Dem Gesetz nach gelten in Österreich sämtliche therapeutischen Maßnahmen, die der Linderung oder Heilung einer Erkrankung dienen, als Krankheitskosten. Zwar gilt Fehlsichtigkeit nicht als Krankheit, dennoch fallen auch Ausgaben wie Sehhilfen darunter. Sofern die Kosten für eine außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind, betreffen diese nicht nur die medizinische Behandlung, sondern auch die Kosten für Aufenthalt und medizinische Betreuung.
Einkommensteuererklärung: Beilage L1ab
Neben dem Wissen, unter welchen Paragrafen die steuerliche Absetzbarkeit fällt, sollten Patienten auch Kenntnis darüber haben, an welcher Stelle in der Steuererklärung sie die Kosten eintragen müssen.
Ein angestellter Arbeitnehmer trägt die Kosten für seine Augenlaser-Behandlung in der Einkommensteuererklärung (E1) in die Beilage L1ab zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen ein, um den Steuervorteil zu erhalten. Auch Selbstständige tragen die Kosten in ihre Einkommenssteuererklärung ein. Gegebenenfalls sind sämtliche Rechnungsbelege oder der Nachweis des ärztlichen Gutachtens vorzulegen.
Welche Kosten tragen die Krankenkassen bei Augenlaser-Operationen?
Auch langfristig betrachtet ergeben sich für die Patienten Einsparmöglichkeiten. Während sie die Kosten für eine Augenlaser-Behandlung einmalig aufbringen müssen, bezahlen sie für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen Jahr für Jahr steigende Preise.
Im Jahr 2018 gaben die Menschen in Österreich durchschnittlich 308 Euro für eine Brille aus. Darüber hinaus sind innovative Augenlaser-Operationen minimalinvasiv und schonen die Hornhaut. Die damit verbundene kurze Heilungsdauer ermöglicht den Patienten innerhalb kurzer Zeit ein Leben ohne Einschränkungen.
Zusätzlich ist eine (teilweise) Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen möglich. Auch wenn diese eine Laserbehandlung zur Augenkorrektur in der Regel als freiwillige Leistung betrachten, ist es dennoch empfehlenswert, einen Kostenvoranschlag einzureichen. Denn zumeist handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. Gute Chancen haben beispielsweise Patienten, die weder eine Brille noch Kontaktlinsen vertragen oder wenn der Unterschied zwischen beiden Augen bei ihnen drei oder mehr Dioptrien beträgt.
Hat ein Patient eine Zusatzversicherung für Augenbehandlungen abgeschlossen oder ist bei einer privaten Krankenkasse versichert, hängt die Übernahme der Kosten von den vertraglich vereinbarten Konditionen ab. Vor einer Augenlaser-Operation sollten die Patienten auf jeden Fall mit den Dienstleistern in Kontakt treten, um zu erfragen, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Fazit: Augenlaser-Behandlungen sind in Österreich als außergewöhnliche Belastung absetzbar
Ob Allergie-Behandlung, Krebstherapie oder Diabetes-Behandlung – jede medizinische Behandlung ist mit Kosten verbunden. Dies gilt auch für eine Augenlaser-Operation. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen (teilweise) die anfallenden Kosten für die Behandlung. Da es sich für die Kassen hierbei aber um eine freiwillige Leistung handelt, ist es stets eine Einzelfallentscheidung.
Sollte die Krankenkasse die Kosten nicht oder nur zum Teil übernehmen, können Patienten die Ausgaben für die Behandlung steuerlich absetzen. Ähnlich wie die Kosten für eine Sehhilfe besteht die Möglichkeit, über den § 34 EStG zumindest einen Teilbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Die Ausgaben sind, wie im Artikel beschrieben, in der Beilage L1ab der Einkommensteuererklärung einzutragen. Wer unsicher ist und auf Nummer sicher gehen möchte, nutzt eine Steuer-Software oder beauftrag einen Steuerberater mit der Erstellung der Einkommenssteuererklärung.
Viele Patienten antworten auf die Frage, ob sich die hohen Kosten und der Aufwand lohnen, mit einem klaren Ja. Denn auch ohne Erstattung der Krankenkasse oder steuerliche Absetzbarkeit wirkt sich eine Augenlaser-Behandlung positiv auf ihre Lebensqualität aus. Somit macht sich ein solcher Eingriff langfristig immer bezahlt.
————
Quellen:
– Augenlasern steuerlich absetzen (Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit)
– § 34 EStG 1988 – Außergewöhnliche Belastungen (jusline.at)
– Durchschnittliche Ausgaben beim Kauf einer Brille in Österreich nach Altersgruppen (de.statista.com)
Linktipps:
- Kursichtigkeit vorbeugen
- Sonnenbrille – Schutz für Kinderaugen
- Allergie-Behandlung
- Augen lasern bei Hornhautverkrümmung?